Infos zu I EM MUSIC!
Anreise mit dem Auto
- Bei Anreise über die Autobahn nehmen Sie die Ausfahrt Freiburg/Nord und fahren Richtung Emmendingen
- Bei Anreise über die B3 oder aus dem Schwarzwald kommend immer Richtung Emmendingen
- Google Maps
Anreise mit der Bahn
- Mit dem ICE nach Freiburg. Von dort mit der Regionalbahn nach Emmendingen. Das Veranstaltungsgelände ist in der Nähe des Bahnhofs.
- FAHRPLANAUSKUNFT Deutsche Bahn:
- Tel.: 0800 1 50 70 90 (kostenlos)
- www.bahn.de
Parkplätze
- Wir empfehlen, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
- Wer trotzdem mit dem PKW kommt, kann sein Auto auf folgenden Parkplätzen in Emmendingen abstellen:
- Festplatz
- Parkhaus an der Hochburgerstraße
- Bahnhof
- Wehrle Parkplatz, Markgrafenstraße
- Schwimmbad
Eingänge
- Eingang 1: Zwischen Marktplatz und Emmendingen Tor (Stadttor) in Höhe der evangelischen Stadtkirche
- Eingang 2: Hebelstraße in Höhe der katholischen Kirche St. Bonifatius
Das darf mit rein
- Kleinbildkameras (auch digital)
- Knirpse
- Mopedhelme
Das darf nicht mit rein
- Profi-Fotoausrüstung, Spiegelreflexkameras
- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte, wie z.B. Minidiscs
- Videokameras
- Kassettenrekorder
- CD-Player usw.
- Getränke in Thermosflaschen und Glasbehältern, Flaschen, Dosen, Plastikkanistern, Tetrapacks, PET-Flaschen dürfen nicht mit auf das Festivalgelände.
- Plastikbehälter, Hartverpackungen und sonstige schwere Behältnisse
- Fackeln, Feuerwerkskörper und andere brennbare Objekte
- Waffen, Messer und sonstige gefährliche Gegenstände aller Art, z.B. Ketten, Nietengürtel, Schlagringe, etc.
- Regenschirme mit Metallspitzen
- Tiere
Festivalservice
- Rollstuhlfahrer bekommen Zugang zum Rollstuhlfahrerpodest
- Es sind ausreichend WCs vorhanden
- Auf dem Schlossplatz gibt es jede Menge Getränke- und Imbissstände
- ACHTUNG! Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Karte ihre Gültigkeit!
Tourist-Information
- +49 (0)7641 - 19433
- touristinfo@emmendingen.de
- www.emmendingen.de
Eintrittskarte = Fahrkarte
Die Eintrittskarte berechtigt am Geltungstag Züge (2.Klasse), Busse und Straßenbahnen im Linienverkehr der am RVF beteiligten Verkehrsunternehmen innerhalb des Verbundgebietes für die einmalige Hin- und Rückfahrt zur Veranstaltung frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu benutzen.